Sitzung: 29.09.2022 HA/043/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Bei der Förderung gem. § 5 der Vereinsförderrichtlinie (Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen) werden künftig auch die Teilnehmer berücksichtigt, die ihren Wohnsitz außerhalb von Hösbach haben.
Die Verwaltung wird beauftrag mit dem Kreisjugendring in Kontakt zu treten, um mögliche Überschneidungen der Förderrichtlinien auszuschließen.