Sitzung: 11.10.2022 BA/099/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Dem Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienwohnhauses sowie ein
Teilabbruch einer Scheune“ auf der Fl.-Nr.: 129 wird in der vorgelegten Form
das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt.