Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Förderrichtlinien zur Bezuschussung von Stecker-Solaranlagen (sog. Balkonkraftwerken) zu erstellen und zu veröffentlichen.

 

Die Förderung soll auf 100€ je Anlage und Anlagenbetreiber begrenzt werden und ab 01.01.2023 gelten. Im Haushalt für 2023 ist für dieses Förderprogramm ein Betrag i.H.v. 10.000€ einzustellen.

 

Die Vergabe soll nach dem Windhund-Prinzip erfolgen, d.h. der Zuschuss erfolgt nach Antragstellung und dem Zeitpunktes der tatsächlichen Installation.

 

Die gesamte Abwicklung des Verfahrens von der Antragsbearbeitung, Beratung bis zur Installation und Abnahme der Anlage soll durch das E-Werk Goldbach-Hösbach GmbH & Co.KG erfolgen.