Sitzung: 20.10.2022 MGR/130/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, Förderrichtlinien zur Bezuschussung von
Stecker-Solaranlagen (sog. Balkonkraftwerken) zu erstellen und zu
veröffentlichen.
Die Förderung soll auf 100€ je Anlage und Anlagenbetreiber begrenzt
werden und ab 01.01.2023 gelten. Im Haushalt für 2023 ist für dieses
Förderprogramm ein Betrag i.H.v. 10.000€ einzustellen.
Die Vergabe soll nach dem Windhund-Prinzip erfolgen, d.h. der Zuschuss
erfolgt nach Antragstellung und dem Zeitpunktes der tatsächlichen Installation.
Die gesamte Abwicklung des Verfahrens von der Antragsbearbeitung,
Beratung bis zur Installation und Abnahme der Anlage soll durch das E-Werk
Goldbach-Hösbach GmbH & Co.KG erfolgen.