Sitzung: 24.11.2022 MGR/131/2022
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Anwesend: 21
Beschluss:
1. Die
eingegangenen Stellungnahmen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans im
Bereich „Ziegeläcker“ werden zur Kenntnis genommen und den Beurteilungen wird
zugestimmt.
Die daraus
resultierenden, wesentlichen Änderungen und Ergänzungen des Entwurfs werden
gebilligt und sollen durch Frau Schade, PlanES, eingearbeitet werden.
·
Anpassung des
Geltungsbereichs auf die konkret betroffenen Grundstücke und Grundstücksteile.
·
Darstellung einer Fläche
für Aufschüttungen und Geländemodellierung.
·
Darstellung des
vorhandenen Grünstreifens rückwärtig zur Ziegeleistraße zum Erhalt sowie der
Grünfläche innerhalb des Baugebietes (nicht mehr durch einen Fußweg
unterbrochen).
·
Darstellung der
Ausgleichsfläche A3.
·
Darstellung der geplanten
Wohnbaufläche als WA-Fläche.
·
Änderung des Standortes
des geplanten Spielplatzes auf der Flur Nr. 658/10, Gemarkung Hösbach
(Verschiebung in Richtung Osten), Anpassung des Stellplatzstandortes und
Festsetzung des Umgriffs einer Fläche für erneuerbare Energien.
·
Darstellung der gesperrten
(„abgehängten“) Schöllkrippener Straße als Verkehrsfläche.
·
Punktuelle
Anpassungen/Ergänzungen an den Entwurfsunterlagen (Begründung, Umweltbericht).
2. Das Büro PlanES
wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die förmliche Beteiligung
der Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange (§§ 3, 4 Abs.
2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Die 5. Änderung wird
parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Ziegeläcker“ durchgeführt (§ 8
Abs. 2 und Abs. 3 BauGB).
3. Es wird
bestätigt, dass kein nach Art. 49 GO persönlich beteiligtes Mitglied des
Marktgemeinderates an der Beratung und Abstimmung teilgenommen hat.