Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Anwesend: 21

Beschluss:

 

1. Die eingegangenen Stellungnahmen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Ziegeläcker“ werden zur Kenntnis genommen und den Beurteilungen wird zugestimmt.

 

Die daraus resultierenden, wesentlichen Änderungen und Ergänzungen des Entwurfs werden gebilligt und sollen durch Frau Schade, PlanES, eingearbeitet werden.

 

·         Anpassung des Geltungsbereichs auf die konkret betroffenen Grundstücke und Grundstücksteile.

·         Darstellung einer Fläche für Aufschüttungen und Geländemodellierung.

·         Darstellung des vorhandenen Grünstreifens rückwärtig zur Ziegeleistraße zum Erhalt sowie der Grünfläche innerhalb des Baugebietes (nicht mehr durch einen Fußweg unterbrochen).

·         Darstellung der Ausgleichsfläche A3.

·         Darstellung der geplanten Wohnbaufläche als WA-Fläche.

·         Änderung des Standortes des geplanten Spielplatzes auf der Flur Nr. 658/10, Gemarkung Hösbach (Verschiebung in Richtung Osten), Anpassung des Stellplatzstandortes und Festsetzung des Umgriffs einer Fläche für erneuerbare Energien.

·         Darstellung der gesperrten („abgehängten“) Schöllkrippener Straße als Verkehrsfläche.

·         Punktuelle Anpassungen/Ergänzungen an den Entwurfsunterlagen (Begründung, Umweltbericht).

 

2. Das Büro PlanES wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange (§§ 3, 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Die 5. Änderung wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Ziegeläcker“ durchgeführt (§ 8 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB).

 

3. Es wird bestätigt, dass kein nach Art. 49 GO persönlich beteiligtes Mitglied des Marktgemeinderates an der Beratung und Abstimmung teilgenommen hat.