Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Anwesend: 21

Beschluss:

 

1. Die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ziegeläcker“ werden zur Kenntnis genommen und den Beurteilungen wird zugestimmt.

 

Die daraus resultierenden, wesentlichen Änderungen und Ergänzungen des Entwurfs werden gebilligt und sollen durch Frau Schade, PlanES, eingearbeitet werden.

 

·         Anpassung des Geltungsbereichs auf die konkret betroffenen Grundstücke und Grundstücksteile.

·         Festsetzung eines Fuß-und Radweges.

·         Festsetzung einer Fläche für Aufschüttungen und Geländemodellierung.

·         Festsetzung des vorhandenen Grünstreifens rückwärtig zur Ziegeleistraße zum Erhalt sowie der Grünfläche innerhalb des Baugebietes (nicht mehr durch einen Fußweg unterbrochen).

·         Festsetzung von Aufstellflächen für die Feuerwehr sowie eines Müllsammelplatzes.

·         Festsetzung der Ausgleichsfläche A3.

·         Verzicht auf die mittige Stichstraße von der Schöllkrippener Straße, stattdessen Festsetzung von zwei Stichstraßen zur Andienbarkeit der mittigen Häuserzeilen mit Verbindung durch einen Fußweg.

·         Festsetzung zum Anpflanzen von Laubbäumen.

·         Änderung des Standortes des geplanten Spielplatzes auf der Flur Nr. 658/10, Gemarkung Hösbach (Verschiebung in Richtung Osten), Anpassung des Stellplatzstandortes und Festsetzung des Umgriffs einer Fläche für erneuerbare Energien.

·         Anpassungen bei den festgesetzten Baufenstern.

·         Konkretisierung der Festsetzung zu den maximalen Trauf- und Firsthöhen.

·         Definition der Oberkanten der geplanten Straßenhöhen.

·         Diverse Hinweise, die aus den Stellungnahmen ergangen sind und direkt übernommen werden konnten (u. a. auf bestehende, landwirtschaftliche Betriebe um Umfeld).

·         Punktuelle Anpassungen/Ergänzungen an den Entwurfsunterlagen (Begründung, Umweltbericht).

 

Darüber hinaus soll die Verwaltung die angedachte Versorgung des Gebietes mit dem KNW-Netz in Zusammenarbeit mit der Alten Ziegelei Grün UG & Co. KG und dem Elektrizitätswerk Goldbach - Hösbach GmbH & Co. KG weiter zielführend begleiten.

 

2. Das Büro PlanES wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange (§§ 3, 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Parallel hierzu erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplans (vgl. § 8 Abs. 3 BauGB).

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt parallel hierzu den noch erforderlichen städtebaulichen und Erschließungsvertrag zur Beschlussfassung vorzubereiten. Die Unterzeichnung hat vor Eintritt der Planreife zu erfolgen.

 

3. Es wird bestätigt, dass kein nach Art. 49 GO persönlich beteiligtes Mitglied des Marktgemeinderates an der Beratung und Abstimmung teilgenommen hat.