Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2

Beschluss:

 

1.    Für das Gebiet am Ende der Sternbergstraße und nordwestlich der Friedhofstraße, Gemarkung Wenighösbach, wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Regelverfahren gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

2.    Die derzeit gültigen ökologischen, ökonomischen und sozialen Leitlinien Hösbach sind zu berücksichtigen und ggf. eine Weiterentwicklung anzustreben.

 

3.    Das geplante Baugebiet soll als Allgemeines Wohngebiet im Sinne § 4 BauNVO ausgewiesen werden und wird aus dem gültigen Flächennutzungsplan Hösbach entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB). Der Bebauungs- und Grünordnungsplan erhält die Bezeichnung „Erweiterung Sternberg“.

 

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, die weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten und den Marktgemeinderat wieder zu informieren bzw. Beschlussfassungen zu unterbreiten.

 

5.    Es wird bestätigt, dass kein nach Art. 49 GO persönlich beteiligtes Mitglied des Marktgemeinderates an der Beratung und Abstimmung teilgenommen hat.