Sitzung: 24.11.2022 MGR/131/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Beschluss:
1.
Die vorgetragenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und Behörden sowie der Öffentlichkeit werden zur Kenntnis
genommen und entsprechend der städtebaulichen Beurteilung abgewogen und abschließend
beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen
eingereicht haben, über das Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.
2.
Da keine wesentlichen Änderungen oder Ergänzungen
des Bebauungs- und Grünordnungsplanentwurfs „Kalkwerk Hufgard“ erforderlich
sind, kann das Verfahren mit dem Satzungsbeschlusses abgeschlossen und der
Bebauungsplan durch Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft gesetzt
werden.
3.
Der Bebauungs- und
Grünordnungsplanentwurf „Kalkwerk Hufgard“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich des Umweltberichts
wird gebilligt.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungs- und
Grünordnungsplanentwurf „Kalkwerk Hufgard“ nebst Begründung und Umweltbericht
i.d.F. vom 22.09.2022 sowie die zusammenfassende Erklärung (§ 10 a BauGB) nach der notariellen Beurkundung des
städtebaulichen Vertrages zur Förderung und Sicherung der mit der Aufstellung
des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Kalkwerk Hufgard“ verfolgten Ziele vom
24.11.2022, nach Genehmigung des Flächennutzungs- Landschaftsplans, Bereich
Kalkwerk Hufgard, 6. Änderung durch Veröffentlichung in Kraft zu setzen.
5.
Es
wird bestätigt, dass kein nach Art. 49 GO persönlich beteiligtes Mitglied des Marktgemeinderates
an der Beratung und Abstimmung teilgenommen hat.