Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Beschluss:

 

1.    Die vorgetragenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden sowie der Öffentlichkeit werden zur Kenntnis genommen und entsprechend der städtebaulichen Beurteilung abgewogen und abschließend beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, über das Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

2.    Da keine wesentlichen Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungs- und Grünordnungsplanentwurfs „Kalkwerk Hufgard“ erforderlich sind, kann das Verfahren mit dem Satzungsbeschlusses abgeschlossen und der Bebauungsplan durch Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft gesetzt werden.

 

3.    Der Bebauungs- und Grünordnungsplanentwurf „Kalkwerk Hufgard“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich des Umweltberichts wird gebilligt.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungs- und Grünordnungsplanentwurf „Kalkwerk Hufgard“ nebst Begründung und Umweltbericht i.d.F. vom 22.09.2022 sowie die zusammenfassende Erklärung (§ 10 a BauGB) nach der notariellen Beurkundung des städtebaulichen Vertrages zur Förderung und Sicherung der mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Kalkwerk Hufgard“ verfolgten Ziele vom 24.11.2022, nach Genehmigung des Flächennutzungs- Landschaftsplans, Bereich Kalkwerk Hufgard, 6. Änderung durch Veröffentlichung in Kraft zu setzen.

 

5.    Es wird bestätigt, dass kein nach Art. 49 GO persönlich beteiligtes Mitglied des Marktgemeinderates an der Beratung und Abstimmung teilgenommen hat.