Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Beschluss:

 

 

1. Die vorgetragenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend der städtebaulichen Beurteilung abgewogen und abschließend beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Stellungnahmen eingereicht haben, über das Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

Da keine Änderungen oder Ergänzungen am Flächennutzungs- und Landschaftsplanentwurf „Kalkwerk Hufgard“ i.d.F. vom 22.09.2022 erforderlich sind, kann das Verfahren mit dem Feststellungsbeschlusses abgeschlossen werden.

 

2. Zum Flächennutzungs- und Landschaftsplanentwurf – Änderung 6, Bereich Kalkwerk Hufgard, OT Rottenberg, Markt Hösbach i.d.F. vom 22.09.2022 wird gemäß § 6 BauGB der Feststellungsbeschluss gefasst. Die Begründung einschließlich des Umweltberichts wird gebilligt.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungs- und Landschaftsplanentwurf – Änderung 6, Bereich Kalkwerk Hufgard, OT Rottenberg, Markt Hösbach, dem Landratsamt Aschaffenburg zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekanntzumachen.

 

4. Es wird bestätigt, dass kein nach Art. 49 GO persönlich beteiligtes Mitglied des Marktgemeinderates an der Beratung und Abstimmung teilgenommen hat.