Sitzung: 24.11.2022 MGR/131/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Beschluss:
1. Die
vorgetragenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend der
städtebaulichen Beurteilung abgewogen und abschließend beschlossen. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange die Stellungnahmen eingereicht haben, über das Abwägungsergebnis
in Kenntnis zu setzen.
Da keine Änderungen oder Ergänzungen am Flächennutzungs- und
Landschaftsplanentwurf „Kalkwerk Hufgard“ i.d.F. vom 22.09.2022 erforderlich
sind, kann das Verfahren mit dem Feststellungsbeschlusses abgeschlossen werden.
2. Zum
Flächennutzungs- und Landschaftsplanentwurf – Änderung 6, Bereich Kalkwerk
Hufgard, OT Rottenberg, Markt Hösbach i.d.F. vom 22.09.2022 wird gemäß § 6
BauGB der Feststellungsbeschluss gefasst. Die Begründung einschließlich des
Umweltberichts wird gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungs- und Landschaftsplanentwurf
– Änderung 6, Bereich Kalkwerk Hufgard, OT Rottenberg, Markt Hösbach, dem Landratsamt
Aschaffenburg zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung
alsdann ortsüblich bekanntzumachen.
4. Es
wird bestätigt, dass kein nach Art. 49 GO persönlich beteiligtes Mitglied des Marktgemeinderates
an der Beratung und Abstimmung teilgenommen hat.