Beschluss:
Dem Bauvorhaben „Neubau Mehrfamilienhaus“ auf der Fl.-Nr.: 90 wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Beschluss:
Dem Bauvorhaben „Neubau Mehrfamilienhaus“ auf der Fl.-Nr.: 90 wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.