Beschluss:
Dem Bauvorhaben „Wohnhausumbau, Abbruch und Neuerrichtung des OG und
DG“ auf der Fl.-Nr.: 23 in der vorgelegten Form, mitsamt der erforderlichen
Befreiung „Überschreitung der Abstandsfläche zur Straßenmitte um 1 m²“ wird das gemeindliche Einvernehmen nach
§ 36 BauGB erteilt.