Beschluss:
Dem Bauvorhaben „Neubau Einfamilienhaus, Abbruch Scheune und Nebengebäude“ auf der Fl.-Nr.: 141 wird in der vorgelegten Form mitsamt der beantragten Befreiungen „Überschreitung der Baugrenze“ und „Überschreitung der Dachneigung auf 42 Grad“ das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.