Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11

Beschluss:

 

1.    Die Ausführungen der Verwaltung zu den vorgenommen und beabsichtigten Energieeinsparmaßnahmen in den gemeindlichen Einrichtungen werden zur Kenntnis genommen und sollen weiter umgesetzt werden. Dies gilt auch für die Weihnachtsbeleuchtung.

2.    Die vom E-Werk Goldbach-Hösbach erarbeiteten Vorschläge für Energiesparmaßnahmen bei der Straßenbeleuchtung werden zur Kenntnis genommen.
Es gilt folgender Grundsatz, den die Verwaltung als Sofortmaßnahme in enger Abstimmung mit dem E-Werk Goldbach-Hösbach zeitnah umsetzen soll:
In Straßenzügen, diese befinden sich vornehmlich im Hauptort, in denen es technisch mit zeitlich und finanziell vertretbarem Aufwand möglich ist und die bereits jetzt schon halbnächtig abgeschaltet werden, erfolgt bis auf Weiteres um 22 Uhr anstatt um 01 Uhr die komplette Abschaltung. Durchgangsstraßen sind aus verkehrs- und sicherheitsrelevanten Gründen hiervon ausgenommen. Straßenlampen mit LED-Technik (befinden sich ebenfalls im Schwerpunkt im Hauptort), sind von der vorgenannten Maßnahme ausgenommen. Hier erfolgt bereits jetzt eine Reduzierung der Leuchtkraft auf 50 Prozent um 21 Uhr. In Schaltungsgebieten, die derzeit nur ganznächtig leuchten (Ortsteile) wird eine Umstellung der Schaltzeit auf 22 Uhr vorgenommen. Deshalb werden grundsätzlich jeweils zwei von drei Straßenlampen abgeschaltet. Sogenannte Konfliktzonen (z. B. Fußgängerüberwege) sind davon ausgenommen. Diesbezüglich wird die Verwaltung beauftragt die nötigen konkreten Umsetzungsschritte mit dem E-Werk Goldbach-Hösbach unmittelbar abzustimmen. Dies gilt auch für Individuallösungen in Einzelfällen aufgrund der sehr differenzierten Schaltungen einzelner Quartiere/Bereiche im Ortsgebiet.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt als weitere Sofortmaßnahme den Austausch der vom E-Werk benannten etwa 60 energieintensiven Leuchtstellen mit den höchsten Anschlussleistungen auf LED-Technik zeitnah umzusetzen. Die finanziellen Mittel hierzu (ca. 31.000 Euro) sind im Haushalt 2022 verfügbar.

4.    Die Verwaltung wird gebeten bei der Straßenbeleuchtung die Umrüstung auf LED-Technik, die derzeit bei rund 25 Prozent liegt, priorisiert in 2023 fortzuführen.