Sitzung: 01.12.2022 HA/044/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11
Beschluss:
1.
Die
Ausführungen der Verwaltung zu den vorgenommen und beabsichtigten
Energieeinsparmaßnahmen in den gemeindlichen Einrichtungen werden zur Kenntnis
genommen und sollen weiter umgesetzt werden. Dies gilt auch für die
Weihnachtsbeleuchtung.
2.
Die
vom E-Werk Goldbach-Hösbach erarbeiteten Vorschläge für Energiesparmaßnahmen
bei der Straßenbeleuchtung werden zur Kenntnis genommen.
Es gilt folgender Grundsatz, den die Verwaltung als Sofortmaßnahme in
enger Abstimmung mit dem E-Werk Goldbach-Hösbach zeitnah umsetzen soll:
In Straßenzügen, diese befinden sich vornehmlich im Hauptort, in denen es
technisch mit zeitlich und finanziell vertretbarem Aufwand möglich ist und die
bereits jetzt schon halbnächtig abgeschaltet werden, erfolgt bis auf
Weiteres um 22 Uhr anstatt um 01 Uhr die komplette Abschaltung.
Durchgangsstraßen sind aus verkehrs- und sicherheitsrelevanten Gründen hiervon
ausgenommen. Straßenlampen mit LED-Technik (befinden sich ebenfalls im
Schwerpunkt im Hauptort), sind von der vorgenannten Maßnahme ausgenommen. Hier
erfolgt bereits jetzt eine Reduzierung der Leuchtkraft auf 50 Prozent um 21
Uhr. In Schaltungsgebieten, die derzeit nur ganznächtig leuchten
(Ortsteile) wird eine Umstellung der Schaltzeit auf 22 Uhr vorgenommen. Deshalb
werden grundsätzlich jeweils zwei von drei Straßenlampen abgeschaltet. Sogenannte
Konfliktzonen (z. B. Fußgängerüberwege) sind davon ausgenommen. Diesbezüglich
wird die Verwaltung beauftragt die nötigen konkreten Umsetzungsschritte mit dem
E-Werk Goldbach-Hösbach unmittelbar abzustimmen. Dies gilt auch für
Individuallösungen in Einzelfällen aufgrund der sehr differenzierten
Schaltungen einzelner Quartiere/Bereiche im Ortsgebiet.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt als weitere Sofortmaßnahme
den Austausch der vom E-Werk benannten etwa 60 energieintensiven Leuchtstellen
mit den höchsten Anschlussleistungen auf LED-Technik zeitnah umzusetzen. Die
finanziellen Mittel hierzu (ca. 31.000 Euro) sind im Haushalt 2022 verfügbar.
4. Die Verwaltung wird gebeten bei der
Straßenbeleuchtung die Umrüstung auf LED-Technik, die derzeit bei rund 25
Prozent liegt, priorisiert in 2023 fortzuführen.