Sitzung: 13.12.2022 BA/101/2022
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11
Beschluss:
Dem Bauvorhaben „Neubau von zwei Mehrfamilienhäuser“ auf der Fl.-Nr.:
199 wird in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht
in Aussicht gestellt.
Der Bauausschuss des Marktes Hösbach stellt fest, dass sich das
geplante Bauvorhaben in der vorgelegten Form nicht in die nähere Umgebung
einfügt.
Es liegt eine Überschreitung bei der GFZ und bei der GRZ vor. Eine
Stellplatzablösung für die zwei benötigten Stellplätze kann nicht erfolgen. Die
Bebauung befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Gewässer Hösbach.