Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben „Neubau von zwei Mehrfamilienhäuser“ auf der Fl.-Nr.: 199 wird in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht in Aussicht gestellt.

 

Der Bauausschuss des Marktes Hösbach stellt fest, dass sich das geplante Bauvorhaben in der vorgelegten Form nicht in die nähere Umgebung einfügt.

 

Es liegt eine Überschreitung bei der GFZ und bei der GRZ vor. Eine Stellplatzablösung für die zwei benötigten Stellplätze kann nicht erfolgen. Die Bebauung befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Gewässer Hösbach.