Sitzung: 13.12.2022 BA/101/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Dem Bauvorhaben „Errichtung von zwei Einzelhäusern“ (Variante 3) und
der „Errichtung von einem oder zwei Doppelhäusern“ (Variante 2) auf der
Fl.-Nr.: 5004 in der vorgelegten Form wird das gemeindliche Einvernehmen nach §
36 BauGB nicht in Aussicht gestellt.
Dem Bauvorhaben „Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses“ (Variante 1)
auf der Fl.-Nr.: 5004 wird in der vorgelegten Form das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 BauGB in Aussicht gestellt, da die Festsetzungen des
Bebauungsplans eingehalten werden.