Sitzung: 13.12.2022 BA/101/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Dem Bauvorhaben „Errichtung
Doppelcarport“ auf der Fl.-Nr.: 7850/3 in der vorgelegten Form, mitsamt der
erforderlichen Befreiungen „Überschreitung der Baugrenze um 2,25 Meter“ und
„Verkürzung des Stauraums vor dem Carport auf weniger als 3 Meter“ wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.