Sitzung: 17.01.2023 BA/104/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
Dem
Bauvorhaben „Wohnhausneubau mit Büroeinheit und Doppelgarage“ auf der Fl.-Nr.:
6080/46 wird in der vorgelegten Form, mitsamt der erforderlichen Befreiungen
„Überschreitung der Dachneigung auf 42 Grad, Errichtung von zwei Gauben und die
Überschreitung der Wandhöhe bergseits 3,60 m Traufhöhe (Rinne) 3,25 m“ das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.