Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben „Wohnhausneubau mit Büroeinheit und Doppelgarage“ auf der Fl.-Nr.: 6080/46 wird in der vorgelegten Form, mitsamt der erforderlichen Befreiungen „Überschreitung der Dachneigung auf 42 Grad, Errichtung von zwei Gauben und die Überschreitung der Wandhöhe bergseits 3,60 m Traufhöhe (Rinne) 3,25 m“ das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.