Sitzung: 17.01.2023 BA/104/2023
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Anwesend: 9
Beschluss:
Dem Bauvorhaben „ Legalisierung Gaube und
Balkon, Teilabbruch Nebengebäude“ auf der Fl.-Nr.: 508/2 wird in der
vorgelegten Form, mitsamt der erforderlichen Befreiung „Überschreitung der GRZ“
das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.