Sitzung: 17.01.2023 BA/104/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
Dem
Bauvorhaben „Wohnhausum- und Anbau“ auf der Fl.-Nr.: 823/2 und 823/3 wird in
der vorgelegten Form, mitsamt der erforderlichen Befreiungen „Errichtung von
zwei Quergiebeln sowie der Anbau mit einem Flachdach und die Errichtung eines Kniestocks
von 1,15 Meter“ das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Die
Verschmelzung der beiden Grundstücke soll als Auflage in der Baugenehmigung
festgehalten werden.