Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben „Wohnhausum- und Anbau“ auf der Fl.-Nr.: 823/2 und 823/3 wird in der vorgelegten Form, mitsamt der erforderlichen Befreiungen „Errichtung von zwei Quergiebeln sowie der Anbau mit einem Flachdach und die Errichtung eines Kniestocks von 1,15 Meter“ das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Die Verschmelzung der beiden Grundstücke soll als Auflage in der Baugenehmigung festgehalten werden.