Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Zum Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Abfallmitverbrennungsanlage sowie von zwei Großwasserraumkesseln am Standort Weichertstraße 7 in Aschaffenburg äußert der Markt Hösbch zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn (§ 8a BImschG) und Gesamtvorhaben (§ 16 BImschG) keine Anregungen oder Bedenken.

 

Eine abschließende, fachliche Einschätzung kann nicht erfolgen, insofern wird auf die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde Aschaffenburg verwiesen.