Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben „Neubau Gewerbe/Praxis- und Wohngebäude mit 16 WE mit Tiefgarage“ mitsamt den beantragten Abweichungen „Überschreitung der Abstandsflächen zur öffentlichen Verkehrsfläche um 14,41 m²“ und „innere Ausdehnung von ca. 50 Metern“ wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB in der vorgelegten Form erteilt. Lage und Höhe der Bestandsgebäude sind zu prüfen.

Hierzu folgender Hinweis: Es wird davon ausgegangen, dass die Firsthöhe des Neubaus maximal einen Meter höher liegt als die Firsthöhe des jetzigen höchsten Bestandsgebäudes.

Sollte hier Abweichungen erkannt werden erlischt das Einvernehmen.

Die Verschmelzung der Grundstücke soll als Auflage in der Baugenehmigung festgelegt werden.