Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

Dem Bauvorhaben „Neubau einer Wohnanlage mit 8 WE“ auf der Fl.-Nr.: 199, Gemarkung Hösbach wird das gemeindliche Einvernehmen mitsamt der beantragten Abweichung „Errichtung von 2x4 zusammenhängenden anfahrbaren Stellplätzen in Vorgartenbereich“ nach § 36 BauGB erteilt.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Bauherr für den baulichen Hochwasserschutz eigenverantwortlich zuständig ist. Sollten an baulichen Anlagen Schäden durch Hochwasser oder Geschiebe entstehen, übernimmt der Markt Hösbach keine Haftung.