Sitzung: 27.06.2023 BA/109/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
Dem Bauvorhaben „Neubau einer Wohnanlage mit 8 WE“ auf der Fl.-Nr.:
199, Gemarkung Hösbach wird das gemeindliche Einvernehmen mitsamt der
beantragten Abweichung „Errichtung von 2x4 zusammenhängenden anfahrbaren
Stellplätzen in Vorgartenbereich“ nach § 36 BauGB erteilt.
Die
Verwaltung weist darauf hin, dass der Bauherr für den baulichen
Hochwasserschutz eigenverantwortlich zuständig ist. Sollten an baulichen
Anlagen Schäden durch Hochwasser oder Geschiebe entstehen, übernimmt der Markt
Hösbach keine Haftung.