Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Die Verwaltung befürwortet den Vorschlag der Kreisverwaltung die provisorische Einengung zu entfernen und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt von Wenighösbach einzurichten.

 

Vom Gremium wurde angeregt am westlichen Ortseingang die 30er-Beschilderung näher ans Ortsschild auf die Höhe des Übergangs in die Rosenstraße zu versetzen.