Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

Beschluss:

 

 

1.)        Der Kooperationsvereinbarung wird, mit der Ergänzung in § 2 Abs. 3, pro Schuljahr, zugestimmt.

 

 

2.)        Die Kooperationsvereinbarung wird um folgenden § 1 Abs. 3b ergänzt:

 

„Der KoGa-Partner schließt mit seiner Betreuungszeit an die zu erbringende 4. Stunde im Unterrichtstag an, sofern dies erforderlich ist. Dies ermöglicht eine Betreuung der Kinder ab 11:20 Uhr. Der KoGa-Partner erhält dafür vom Markt einen Kostenersatz bis zu einer Höhe von 18.000 €.“

 

 

3.)        Der 1. Bürgermeister soll sich bei dem zuständigen Ministerium dafür einsetzen, dass die Zeiten zwischen dem tatsächlichen und dem regulären (nach Stundenplan) Unterrichtsende bei der Förderung gem. BayKiBiG berücksichtigt werden.