Sitzung: 10.08.2023 MGR/147/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
Im Sinne
des Art. 109 Abs. 2 BayBesG verzichtet der Markt Hösbach gegenüber seinen
Beamtinnen und Beamten auf das Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung vor
Gericht oder durch Widerspruch für die Haushaltsjahre 2020 bis 2023, um bei der
Einführung und rückwirkenden Auszahlung der neuen orts- und familienbezogenen
Besoldungsbestandteile eine Ungleichbehandlung zwischen kommunalen Beamtinnen
und Beamten, z.B. zwischen dem Landratsamt Aschaffenburg und dem Markt Hösbach,
zu verhindern.