Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Im Sinne des Art. 109 Abs. 2 BayBesG verzichtet der Markt Hösbach gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten auf das Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung vor Gericht oder durch Widerspruch für die Haushaltsjahre 2020 bis 2023, um bei der Einführung und rückwirkenden Auszahlung der neuen orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile eine Ungleichbehandlung zwischen kommunalen Beamtinnen und Beamten, z.B. zwischen dem Landratsamt Aschaffenburg und dem Markt Hösbach, zu verhindern.