Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

 

Beschluss:

 

-       Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B werden jeweils auf 310 % angehoben.

-       Der Gewerbesteuerhebesatz wird nicht erhöht und bei 330% belassen.

-       Die Hundesteuer bleibt unverändert bei 25,56 € / jährlich (Kampfhundesteuer 511,29 € / jährlich).

-       Die Abwassergebühr wird bei 2,44€/m3 und die Wassergebühr bei 2,24 €/m³ belassen.

-       Die Parkgebühren für die Tiefgarage werden nicht erhöht.

-       Eine Erhöhung der Grabplatzgebühren ist in Anbetracht des Defizits unumgänglich. Der Hauptausschuss wird die Angelegenheit in seiner Sitzung am 26.11.2015 vorberaten und einen Beschlussvorschlag unterbreiten.