Beschluss:
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Die
Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B werden jeweils auf
310 % angehoben.
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Der
Gewerbesteuerhebesatz wird nicht erhöht und bei 330% belassen.
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Die
Hundesteuer bleibt unverändert bei 25,56 € / jährlich (Kampfhundesteuer
511,29 € / jährlich).
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Die
Abwassergebühr wird bei 2,44€/m3 und die Wassergebühr bei 2,24 €/m³
belassen.
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Die
Parkgebühren für die Tiefgarage werden nicht erhöht.
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Eine Erhöhung der
Grabplatzgebühren ist in Anbetracht des Defizits unumgänglich. Der
Hauptausschuss wird die Angelegenheit in seiner Sitzung am 26.11.2015
vorberaten und einen Beschlussvorschlag unterbreiten.