Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der von der Fa. Bilz ab 01.01.2016 beabsichtigten Bezugsgebührenerhöhung für das Mitteilungsblatt in Hösbach wird unter der Voraussetzung, dass die ab 01.01.2016 gültigen Bezugsgebühren in den nächsten drei Jahren unverändert bleiben, zugestimmt. Es sei denn durch Änderungswünsche des Marktes Hösbach (z. B. graphische bzw. gestalterische Änderungen) entstehen der Fa. Bilz nachweislich höhere Kosten.