Sitzung: 26.11.2015 HA/005/2015
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Befangen: 1
Beschluss:
Der von der Fa. Bilz ab 01.01.2016
beabsichtigten Bezugsgebührenerhöhung für das Mitteilungsblatt in Hösbach wird
unter der Voraussetzung, dass die ab 01.01.2016 gültigen Bezugsgebühren in den
nächsten drei Jahren unverändert bleiben, zugestimmt. Es sei denn durch
Änderungswünsche des Marktes Hösbach (z. B. graphische bzw. gestalterische
Änderungen) entstehen der Fa. Bilz nachweislich höhere Kosten.