Beschluss:
Die
von den Ortsvereinen geleisteten Arbeitsstunden werden mit einem Betrag in Höhe
von 5,11 € je Arbeitsstunde bezuschusst. Dieser Betrag orientiert sich an
dem Stundensatz, der im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien für erbrachte
Eigenleistungen bei Investitionsmaßnahmen als förderfähig anerkannt wird. Bei
insgesamt 3.943 Arbeitsstunden errechnet sich ein Zuschussbetrag in Höhe von
20.148,73 €. Die Auszahlung an die Ortsvereine erfolgt anteilig für die
jeweils geleisteten Arbeitsstunden.