Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 3

Beschluss:

 

Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 04.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Das ergänzende Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB wird eingeleitet.

Der geänderte Planentwurf „Gewerbegebiet Vorganggelände“ mit Begründung in der Fassung vom 30.11.2015 wird gebilligt.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wird angeordnet.

Das ergänzende Verfahren mit der Beteiligung beschränkt sich auf die geänderten Teile im Bebauungs- und Grünordnungsplan mit Begründung.