Sitzung: 10.10.2023 BA/113/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Dem Bauvorhaben „Neubau Einfamilienhaus mit Doppelcarport“ auf der
Fl.-Nr.: 70, Gemarkung Winzenhohl wird das gemeindliche Einvernehmen mitsamt
der beantragten Befreiungen „Dachneigung 30°, Errichtung Giebelständig,
Überschreitung der Baugrenze um 28,15 m² aufgrund des Carports, Überschreitung
der Baugrenze um 1,91 m² aufgrund des Balkons, Dacheindeckung in der Farbe grau
nach § 36 BauGB erteilt. Eine Eintragung des Kanalleitungsrechts im Grundbuch
muss erfolgen.