Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

Dem Bauvorhaben „Neubau Einfamilienhaus mit Doppelcarport“ auf der Fl.-Nr.: 70, Gemarkung Winzenhohl wird das gemeindliche Einvernehmen mitsamt der beantragten Befreiungen „Dachneigung 30°, Errichtung Giebelständig, Überschreitung der Baugrenze um 28,15 m² aufgrund des Carports, Überschreitung der Baugrenze um 1,91 m² aufgrund des Balkons, Dacheindeckung in der Farbe grau nach § 36 BauGB erteilt. Eine Eintragung des Kanalleitungsrechts im Grundbuch muss erfolgen.