Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Anwesend: 22

Beschluss:

 

1.    Die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ziegeläcker“ werden zur Kenntnis genommen und den vorgetragenen Beurteilungen wird zugestimmt.

 

Die daraus resultierenden, wesentlichen Änderungen und Ergänzungen des Entwurfs werden gebilligt und sollen durch Frau Schade, PlanES, eingearbeitet werden.

 

  • Ergänzung der Begründung und des Umweltberichtes um ein Verfüllkonzept.
  • Verbindungstreppe im Zentrum des Baugebietes wurde entfernt.
  • Aufnahme eines Hinweises in der Begründung, dass nicht vor Ort wieder verwertbarer Boden ordnungsgemäß auf einer anderweitigen Deponie beseitigt werden muss.
  • Anpassung der Höhenentwicklung aufgrund Formulierung des WWA (Anpassung max. Traufhöhe 12,50 m im WA 1 und Höhe Erdgeschoss Rohboden auf 30 cm im WA 2 und WA 3).
  • Festsetzung als Abweichung zur gemeindlichen Stellplatzsatzung, dass für Objekte des geförderten Wohnungsbaus und Seniorenwohnungen ein reduzierter Stellplatzbedarf von 1,5 Stellplätze/Wohnung Anwendung findet.
  • Formulierung einer konkreten Ausnahmeregelung zu zulässigen Grundstücksgrößen bei Endgrundstücken oder Eckgrundstücken aufgrund des Grundstückszuschnittes.
  • Festlegung der Mindestgröße für Doppelhaushälfte auf 220 m² anstatt wie bisher auf 250 m².
  • Aufgrund zu erwartender hoher Grundstückspreise und Erschließungskosten soll im Planbereich eine größere Anzahl an Grundstücken deutlich unter 400 qm vorgesehen werden.

 

2.    Das Büro PlanES wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die erneute, förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffenen Behörden sowie Träger öffentlicher Belange (§§ 3, 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 und 3 BauGB) mit angemessen verkürzter Frist durchzuführen.

 

3.    Es wird bestätigt, dass kein nach Art. 49 GO persönlich beteiligtes Mitglied des Marktgemeinderates an der Beratung und Abstimmung teilgenommen hat.