Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Anwesend: 11

Beschluss:

Dem Bauvorhaben „Umbau Wohn- und Geschäftshaus“ auf den Fl.-Nr.: 118, 120, 129/14, 129/5, Gemarkung Hösbach wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt.

 

Der Antrag auf Stellplatzablösung (Antrag vom 24.10.2023) von zwei Stellplätzen wird abgelehnt, aufgrund des hohen Parkdrucks und der bereits abgelösten zwei Stellplätze (Ablösevereinbarung vom 18.12.2003).

 

Der Markt Hösbach weist auf eine zeitliche Befristung der Baugenehmigung für die Dauer von 3 Jahren hin, aufgrund der Nutzung (für soziale Zwecke).