Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Beschluss:

 

Durch die Umnutzung des Verkaufsraums des vormaligen Blumenladens in einen zusätzlichen Aufenthalts- und Gemeinschaftsraum (für alle Bewohner der drei bestehenden Wohnungen) wird zusätzlicher Wohnraum im Vorderhaus (Gesamtwohnfläche 57,05 qm) geschaffen.

 

Im Vorderhaus bestehen demnach folgende Wohnflächen:

 

Wohnung 1 (1. OG)           102,11 qm

Wohnung 2 (2. OG)             93,60 qm

Aufenthaltsraum (EG)          57,05 qm

 

Nachdem im Jahr 1984 zwei Stellplätze (zugunsten von Abstellräumlichkeiten für den Blumenladen) weggefallen sind, wird unter Hinweis auf die gemeindliche Stellplatzsatzung (Überschreitung der Wohnfläche einer Wohneinheit auf über 156 qm), für die jetzt beantragte Erweiterung der Wohnfläche im Vorderhaus, vom Markt Hösbach die Neuerrichtung eines weiteren Stellplatzes gefordert.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung des vormaligen Blumenladens wird unter der Vorgabe, dass die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen oder abgelöst werden, erteilt.

 

Durch die Wohnraumerweiterung im Rückgebäude wird zusätzlicher Wohnraum an der Grenze geschaffen.

 

Die hierfür erforderlichen zwei Stellplätze sind als Bestand (Doppelgarage entsprechend der Baugenehmigung 1345/58) vorhanden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Wohnraumerweiterung im Rückgebäude (Genehmigung des Bestandes) wird erteilt.

 

Für die Errichtung des Wohnraums an der Grenze ist nach Art. 63 Abs. 1 BayBO eine Abweichung von den vorgeschriebenen Abstandsflächen des Art. 6 BayBO erforderlich. Hierüber entscheidet das Landratsamt Aschaffenburg als Untere Baugenehmigungsbehörde. Hiervon wird Kenntnis genommen.

 

Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass bei einer späteren Umnutzung des jetzt vorgesehenen Aufenthaltsraums (zu Gewerbezwecken oder als Wohneinheit) die gemeindliche Stellplatzsatzung, sowie die weitergehenden baurechtlichen Vorgaben, zu beachten sind.