Sitzung: 19.01.2016 BA/017/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Beschluss:
Durch die Umnutzung des Verkaufsraums des vormaligen Blumenladens in
einen zusätzlichen Aufenthalts- und Gemeinschaftsraum (für alle Bewohner der
drei bestehenden Wohnungen) wird zusätzlicher Wohnraum im Vorderhaus
(Gesamtwohnfläche 57,05 qm) geschaffen.
Im Vorderhaus
bestehen demnach folgende Wohnflächen:
Wohnung 1 (1. OG) 102,11 qm
Wohnung 2 (2. OG) 93,60 qm
Aufenthaltsraum (EG) 57,05 qm
Nachdem im Jahr 1984 zwei Stellplätze (zugunsten von
Abstellräumlichkeiten für den Blumenladen) weggefallen sind, wird unter Hinweis
auf die gemeindliche Stellplatzsatzung (Überschreitung der Wohnfläche einer
Wohneinheit auf über 156 qm), für die jetzt beantragte Erweiterung der
Wohnfläche im Vorderhaus, vom Markt Hösbach die Neuerrichtung eines weiteren
Stellplatzes gefordert.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung des vormaligen Blumenladens
wird unter der Vorgabe, dass die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen oder
abgelöst werden, erteilt.
Durch die Wohnraumerweiterung im Rückgebäude wird zusätzlicher Wohnraum
an der Grenze geschaffen.
Die hierfür erforderlichen zwei Stellplätze sind als Bestand
(Doppelgarage entsprechend der Baugenehmigung 1345/58) vorhanden.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Wohnraumerweiterung im Rückgebäude
(Genehmigung des Bestandes) wird erteilt.
Für die Errichtung des Wohnraums an der Grenze ist nach Art. 63 Abs. 1
BayBO eine Abweichung von den vorgeschriebenen Abstandsflächen des Art. 6 BayBO
erforderlich. Hierüber entscheidet das Landratsamt Aschaffenburg als Untere
Baugenehmigungsbehörde. Hiervon wird Kenntnis genommen.
Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass bei einer späteren
Umnutzung des jetzt vorgesehenen Aufenthaltsraums (zu Gewerbezwecken oder als
Wohneinheit) die gemeindliche Stellplatzsatzung, sowie die weitergehenden
baurechtlichen Vorgaben, zu beachten sind.