Sitzung: 19.01.2016 BA/017/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Beschluss:
Entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind 50 % der nicht
bebaubaren Grundstückfläche gärtnerisch zu gestalten. Gemäß dem Begrünungsplan
wird diese Vorgabe nicht erfüllt (von ca. 190 qm zu begrünender Fläche werden
lediglich ca. 150 qm begrünt).
Von den Vorgaben der Stellplatzsatzung wird eine Befreiung erteilt,
sofern die Stellplätze sowie die Zufahrtsbereiche mit versickerungsfähigen
Pflasterbelägen ausgestattet werden. Der Freiflächengestaltungsplan ist
entsprechend zu ändern.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Doppelgarage
außerhalb der Baugrenze wird erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Überschreitung der Traufhöhe wird
erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines zusätzlichen
Untergeschosses wird erteilt.