Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind 50 % der nicht bebaubaren Grundstückfläche gärtnerisch zu gestalten. Gemäß dem Begrünungsplan wird diese Vorgabe nicht erfüllt (von ca. 190 qm zu begrünender Fläche werden lediglich ca. 150 qm begrünt).

 

Von den Vorgaben der Stellplatzsatzung wird eine Befreiung erteilt, sofern die Stellplätze sowie die Zufahrtsbereiche mit versickerungsfähigen Pflasterbelägen ausgestattet werden. Der Freiflächengestaltungsplan ist entsprechend zu ändern.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Doppelgarage außerhalb der Baugrenze wird erteilt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Überschreitung der Traufhöhe wird erteilt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines zusätzlichen Untergeschosses wird erteilt.