Sitzung: 19.01.2016 BA/017/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von den im
Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen wird erteilt.
Mit Vorbescheid vom 21. Dezember 2015 hat die Untere Bauaufsichtsbehörde
im Landratsamt für das benachbarte Anwesen Seegartenstraße 15 einer Dachneigung
von 40° (anstelle von 30°) zugestimmt. Die mit diesem Vorbescheid beantragte
Dachneigung von 45° wurde nicht genehmigt.
Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines
Wohnhauses II + D, Dachneigung 45° wird nicht erteilt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen für eine
geänderte Planung (Wohnhaus mit II + D, Dachneigung 40°) zu erteilen.