Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von den im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen wird erteilt.

 

Mit Vorbescheid vom 21. Dezember 2015 hat die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt für das benachbarte Anwesen Seegartenstraße 15 einer Dachneigung von 40° (anstelle von 30°) zugestimmt. Die mit diesem Vorbescheid beantragte Dachneigung von 45° wurde nicht genehmigt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines

Wohnhauses II + D, Dachneigung 45° wird nicht erteilt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen für eine geänderte Planung (Wohnhaus mit II + D, Dachneigung 40°) zu erteilen.