Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

Dem Bauvorhaben „Ausbau Dachgeschoss zu Wohnwecken“ auf der Fl.-Nr.: 199, Gemarkung Hösbach wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Bauherr für den baulichen Hochwasserschutz eigenverantwortlich zuständig ist. Sollten an baulichen Anlagen Schäden durch Hochwasser oder Geschiebe entstehen, übernimmt der Markt Hösbach keine Haftung.