Sitzung: 20.02.2024 BA/118/2024
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Dem
Bauvorhaben „Ausbau Dachgeschoss zu Wohnwecken“ auf der Fl.-Nr.: 199, Gemarkung
Hösbach wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Die
Verwaltung weist darauf hin, dass der Bauherr für den baulichen
Hochwasserschutz eigenverantwortlich zuständig ist. Sollten an baulichen
Anlagen Schäden durch Hochwasser oder Geschiebe entstehen, übernimmt der Markt
Hösbach keine Haftung.