Sitzung: 20.02.2024 BA/118/2024
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 7, Anwesend: 11
Beschluss:
Dem
Bauvorhaben „Umbau Wohn- und Geschäftshaus“ auf den Fl.-Nrn.: 118, 120, 129/14,
129/5, Gemarkung Hösbach wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
erteilt.
Der Markt
Hösbach weist auf eine zeitliche Befristung der Baugenehmigung für die Dauer
von 3 Jahren hin, aufgrund der Nutzung (für soziale Zwecke nach § 246 Abs. 12
BauGB).