Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 7, Anwesend: 11

Beschluss:

Dem Bauvorhaben „Umbau Wohn- und Geschäftshaus“ auf den Fl.-Nrn.: 118, 120, 129/14, 129/5, Gemarkung Hösbach wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Der Markt Hösbach weist auf eine zeitliche Befristung der Baugenehmigung für die Dauer von 3 Jahren hin, aufgrund der Nutzung (für soziale Zwecke nach § 246 Abs. 12 BauGB).