Sitzung: 20.02.2024 BA/118/2024
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Dem Bauvorhaben „Nutzungsänderung
Hobbyraum in Ferienwohnung“ auf der Fl.-Nr.: 441/8, Gemarkung Winzenhohl wird
das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB mitsamt der beantragten Befreiung
„Überschreitung der Zufahrtsbreite von 7,50 Metern für drei Stellplätze“ erteilt.