Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

Dem Bauvorhaben „Nutzungsänderung Hobbyraum in Ferienwohnung“ auf der Fl.-Nr.: 441/8, Gemarkung Winzenhohl wird das gemeindliche Einvernehmen mitsamt der beantragten Befreiungen „Ferienwohnung im Untergeschoss im Allgemeinen Wohngebiet, Überschreitung der Zufahrtsbreite von 7,50 Metern für drei Stellplätze“ nach § 36 BauGB erteilt.