Sitzung: 19.03.2024 BA/119/2024
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Dem Bauvorhaben „Nutzungsänderung Hobbyraum in Ferienwohnung“ auf der
Fl.-Nr.: 441/8, Gemarkung Winzenhohl wird das gemeindliche Einvernehmen mitsamt
der beantragten Befreiungen „Ferienwohnung im Untergeschoss im Allgemeinen
Wohngebiet, Überschreitung der Zufahrtsbreite von 7,50 Metern für drei
Stellplätze“ nach § 36 BauGB erteilt.