Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Vorgaben der Stellplatzsatzung sind bezüglich der geforderten gärtnerischen Gestaltung des Vorgartenbereichs, im Besonderen auch hinsichtlich der nicht bebaubaren Grundstücksflächen insgesamt, einzuhalten. Alternativ hierzu werden 50 % der Stellplatz- und Zufahrtsflächen als begrünt anerkannt, die mit versickerungsfähigen Pflasterbelägen oder Rasengittersteinen ausgestattet werden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenzenüberschreitung) wird, unter Einbeziehung der vorstehenden Ausführungen, erteilt.