Sitzung: 16.02.2016 BA/018/2016
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9, Befangen: 0
Beschluss:
Die Vorgaben der
Stellplatzsatzung sind bezüglich der geforderten gärtnerischen Gestaltung des
Vorgartenbereichs, im Besonderen auch hinsichtlich der nicht bebaubaren
Grundstücksflächen insgesamt, einzuhalten. Alternativ hierzu werden 50 % der
Stellplatz- und Zufahrtsflächen als begrünt anerkannt, die mit
versickerungsfähigen Pflasterbelägen oder Rasengittersteinen ausgestattet
werden.
Das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenzenüberschreitung) wird, unter Einbeziehung der vorstehenden Ausführungen, erteilt.