Sitzung: 16.02.2016 BA/018/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Beschluss:
Die Vorgaben der Stellplatzsatzung sind bezüglich der geforderten gärtnerischen Gestaltung des Vorgartenbereichs einzuhalten. Alternativ hierzu werden 50 % der Stellplatz- und Zufahrtsflächen als begrünt anerkannt, die mit versickerungsfähigen Pflasterbelägen oder mit Rasengittersteinen ausgestattet werden.
Das gemeindliche Einvernehmen wird, unter Einbeziehung der vorstehenden Ausführungen, erteilt.