Sitzung: 16.02.2016 BA/018/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Beschluss:
Der Bauherr hat
sein Bauvorhaben vorbeugend durch geeignete Schutzmaßnahmen gegen
Überschwemmungsschäden zu sichern.
Auf die Erfordernis
eines ordnungsgemäßen Brandschutznachweises samt der erforderlichen
Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen wird hingewiesen.
Das Bauvorhaben
kann nur genehmigt werden, wenn die erforderliche Löschwasserversorgung
tatsächlich sichergestellt ist.
Der Zustand der
Hösbachverrohrung ist vom Bauherrn vor Baubeginn zu dokumentieren. Der Bauherr
hat durch geeignete Schutzmaßnahmen sicher zu stellen, dass die Verrohrung
durch das Bauvorhaben dauerhaft nicht beschädigt wird.
Die Vorgaben der
gemeindlichen Stellplatzsatzung sind bezüglich der Begrünung einzuhalten.
Alternativ werden Flächen zu 50 % als begrünt anerkannt, wenn diese mit
versickerungsfähigen Pflasterbelägen oder Rasengittersteine ausgestattet
werden.
Unter Einbeziehung
der vorstehenden Ausführungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.