Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Bauherr hat sein Bauvorhaben vorbeugend durch geeignete Schutzmaßnahmen gegen Überschwemmungsschäden zu sichern.

 

Auf die Erfordernis eines ordnungsgemäßen Brandschutznachweises samt der erforderlichen Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen wird hingewiesen.

 

Das Bauvorhaben kann nur genehmigt werden, wenn die erforderliche Löschwasserversorgung tatsächlich sichergestellt ist.

 

Der Zustand der Hösbachverrohrung ist vom Bauherrn vor Baubeginn zu dokumentieren. Der Bauherr hat durch geeignete Schutzmaßnahmen sicher zu stellen, dass die Verrohrung durch das Bauvorhaben dauerhaft nicht beschädigt wird.

 

Die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind bezüglich der Begrünung einzuhalten. Alternativ werden Flächen zu 50 % als begrünt anerkannt, wenn diese mit versickerungsfähigen Pflasterbelägen oder Rasengittersteine ausgestattet werden.

 

Unter Einbeziehung der vorstehenden Ausführungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.