Sitzung: 16.02.2016 BA/018/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
kann nur genehmigt werden wenn, auch unter Einbeziehung der vom Bauausschuss am
13. Oktober 2015 behandelten, für die auf dem Anwesen ebenfalls beantragten
weiteren Bauvorhaben (Maschinenhalle sowie Lagerhalle),
- die insgesamt
erforderliche Löschwasserversorgung tatsächlich sichergestellt ist,
- von dem
Zweckverband Fernwasserversorgung Spessartgruppe, Alzenau, bestätigt wird, dass
eine ausreichende Frischwasserversorgung für die Bauvorhaben insgesamt zur
Verfügung steht,
- das Wasserwirtschaftsamt
keine Bedenken gegen die vorgesehene Entwässerung der Bauvorhaben insgesamt
vorträgt.
Seitens des Amtes
für Landwirtschaft sind die Bauvorhaben im Bezug auf den tatsächlichen Bedarf
zu prüfen.
Entsprechend wird,
unter Einbeziehung dieser Vorgaben, das gemeindliche Einvernehmen zur
Errichtung eines Kuhstalles samt Satteldach (Dachneigung 13,3°) mit den Maßen
43 m x 25 m plus 35 m x 4 m erteilt.
Entsprechend wird,
unter Einbeziehung dieser Vorgaben, das gemeindliche Einvernehmen zur
Errichtung des zusätzlichen Nebengebäudes samt Satteldach (Dachneigung 10°) mit
den Maßen 11 m x 5 m erteilt.