Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

Das Bauvorhaben kann nur genehmigt werden wenn, auch unter Einbeziehung der vom Bauausschuss am 13. Oktober 2015 behandelten, für die auf dem Anwesen ebenfalls beantragten weiteren Bauvorhaben (Maschinenhalle sowie Lagerhalle),

 

- die insgesamt erforderliche Löschwasserversorgung tatsächlich sichergestellt ist,

 

- von dem Zweckverband Fernwasserversorgung Spessartgruppe, Alzenau, bestätigt wird, dass eine ausreichende Frischwasserversorgung für die Bauvorhaben insgesamt zur Verfügung steht,

 

- das Wasserwirtschaftsamt keine Bedenken gegen die vorgesehene Entwässerung der Bauvorhaben insgesamt vorträgt.

 

Seitens des Amtes für Landwirtschaft sind die Bauvorhaben im Bezug auf den tatsächlichen Bedarf zu prüfen.

 

Entsprechend wird, unter Einbeziehung dieser Vorgaben, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Kuhstalles samt Satteldach (Dachneigung 13,3°) mit den Maßen 43 m x 25 m plus 35 m x 4 m erteilt.

 

Entsprechend wird, unter Einbeziehung dieser Vorgaben, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung des zusätzlichen Nebengebäudes samt Satteldach (Dachneigung 10°) mit den Maßen 11 m x 5 m erteilt.