Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das Bauvorhaben kann nur genehmigt werden wenn, auch unter Einbeziehung der vom Bauausschuss am 13. Oktober 2015 behandelten, für die auf dem Anwesen ebenfalls beantragten weiteren Bauvorhaben (Maschinenhalle sowie Lagerhalle), und auch der in der heutigen Sitzung unter Punkt 4.10 behandelten weiteren Bauvorhaben (Kuhstall, Nebengebäude),

 

- die insgesamt erforderliche Löschwasserversorgung tatsächlich sichergestellt ist,

 

- von dem Zweckverband Fernwasserversorgung Spessartgruppe, Alzenau, bestätigt wird, dass eine ausreichende Frischwasserversorgung für die Bauvorhaben insgesamt zur Verfügung steht

 

- das Wasserwirtschaftsamt keine Bedenken gegen die vorgesehene Entwässerung der Bauvorhaben insgesamt vorträgt.

 

Seitens des Amtes für Landwirtschaft sind die Bauvorhaben im Bezug auf den tatsächlichen Bedarf zu prüfen.

 

Entsprechend wird, unter Einbeziehung dieser Vorgaben, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Getreidelagerhalle samt Satteldach (Dachneigung  15°) mit den Maßen 22,37 m x 12,58 m erteilt.