Sitzung: 16.02.2016 BA/018/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
kann nur genehmigt werden wenn, auch unter Einbeziehung der vom Bauausschuss am
13. Oktober 2015 behandelten, für die auf dem Anwesen ebenfalls beantragten
weiteren Bauvorhaben (Maschinenhalle sowie Lagerhalle), und auch der in der
heutigen Sitzung unter Punkt 4.10 behandelten weiteren Bauvorhaben (Kuhstall,
Nebengebäude),
- die insgesamt
erforderliche Löschwasserversorgung tatsächlich sichergestellt ist,
- von dem
Zweckverband Fernwasserversorgung Spessartgruppe, Alzenau, bestätigt wird, dass
eine ausreichende Frischwasserversorgung für die Bauvorhaben insgesamt zur
Verfügung steht
- das
Wasserwirtschaftsamt keine Bedenken gegen die vorgesehene Entwässerung der
Bauvorhaben insgesamt vorträgt.
Seitens des Amtes
für Landwirtschaft sind die Bauvorhaben im Bezug auf den tatsächlichen Bedarf
zu prüfen.
Entsprechend wird,
unter Einbeziehung dieser Vorgaben, das gemeindliche Einvernehmen zur
Errichtung einer Getreidelagerhalle samt Satteldach (Dachneigung 15°) mit
den Maßen 22,37 m x 12,58 m erteilt.