Sitzung: 16.03.2016 MGR/018/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24
Beschluss:
1. Der Marktgemeinderat beschließt gemäß Art.
65 Abs. 1 GO i. V. m. Art. 32 Abs. 2 Nr. 4 GO die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2016 in der nachfolgenden Fassung:
Haushaltssatzung
des Marktes Hösbach
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Hösbach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Haushaltsplan
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 27.293.050 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 12.023.100 €
ab.
§ 2
Kreditermächtigung
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 2.800.000 € aufgenommen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt wird auf 220.000 € festgesetzt. Die Verpflichtungsermächtigungen
entfallen insgesamt auf das Haushaltsjahr 2017.
§ 4
Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze für die nachstehenden
Gemeindesteuern werden wie folgt fest-
gesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe ( Grundsteuer A ) 310
%
b) für die Grundstücke ( Grundsteuer B ) 310
%
2. Gewerbesteuer 330
%
§ 5
Kassenkredit
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Stellenplan
Der Stellenplan
wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung
tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
2. Der Marktgemeinderat beschließt gemäß Art.
32 Abs. 2 Nr. 5 GO den Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2019 in den Einnahmen
und Ausgaben wie folgt:
Finanzplanjahr
2016: Einnahmen 27.293.050 €
Ausgaben 24.334.400 €
Zuführung
zum Vermögenshaushalt 2.958.650
€
Finanzplanjahr
2017: Einnahmen 27.159.750 €
Ausgaben 24.600.300 €
Zuführung
zum Vermögenshaushalt 2.559.450
€
Finanzplanjahr
2018: Einnahmen 27.335.750 €
Ausgaben 24.747.400 €
Zuführung
zum Vermögenshaushalt 2.558.350
€
Finanzplanjahr
2019: Einnahmen 27.459.750 €
Ausgaben 24.965.300 €
Zuführung
zum Vermögenshaushalt 2.494.450
€
3. Der
Marktgemeinderat beschließt das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis
2019 in den Ausgaben wie folgt:
Planjahr
2016: 11.681.600 €
Planjahr
2017: 12.606.100 €
Planjahr
2018: 10.869.100 €
Planjahr
2019: 6.476.100 €