Sitzung: 22.03.2016 BA/019/2016
Beschluss: Einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Seitens des
Antragstellers wurde noch nicht verbindlich mitgeteilt, ob die sechs
Stellplätze auf dem Grundstück Flur-Nr. 507 weiterhin zur Verfügung stehen
werden.
In Folge der Baugenehmigung vom
04. März 1980 befanden sich im Gebäude
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im
Erdgeschoss eine Bäckerei mit Verkaufsladen,
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eine
Wohnung im ersten Obergeschoss (Wohneinheit 1),
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eine
Wohnung im zweiten Obergeschoss (Wohneinheit 2)
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eine
gemeinsame Wohnung im ersten und zweiten Obergeschoss (Wohneinheit 3).
Hierfür wurden vom
Landratsamt Aschaffenburg auf dem Flurstück 507 sechs Pkw-Stellplätze
gefordert.
Mit dem Landratsamt
Aschaffenburg ist noch abzustimmen, wie diese Stellplätze auf den Altbestand zu
verteilen sind und ob für die anstelle der Bäckerei zusätzlich entstehenden
zwei Wohneinheiten weitere Stellplätz erforderlich werden.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wird aufgrund der offenen Stellplatzfragen gegenwärtig nicht
erteilt.