Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die vorgesehene Werbetafel befindet sich im Sichtbereich der denkmalgeschützten Katholischen Pfarrkirche St. Michael einschließlich des davor angeordneten Standbildes des St. Johannes von Nepomuk. Durch die Anbringung der beantragten Werbeanlage (mit stets wechselnden Werbeplakaten) in Blickrichtung des denkmalgeschützten Bereichs wird das Ortsbild nachhaltig beeinträchtigt; den Belangen des Denkmalschutzes wird nicht entsprochen.

 

Weiterhin befindet sich die vorgesehene Plakatwand in einem äußerst sensiblen hoch belasteten Verkehrsbereich. Bedingt durch die Kuppenlage mit Fußgängerampel, Bushaltestelle, Stellplatzzufahrten zu den angrenzenden Geschäften, sowie der Straßeneinmündung in den verkehrsberuhigten Bereich der Kirchenstraße, liegt eine erhöhte Verkehrsgefährdung vor. Mit der vorgesehenen Werbeanlage wäre eine weitere Ablenkung der Verkehrsteilnehmer verbunden, die das Unfallrisiko erhöht. Entsprechend einer Veröffentlichung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e.V., Bonn, genügt „eine Sekunde Ablenkung, um bei Tempo 50 km/h vierzehn Meter im Blindflug unterwegs zu sein. Studien zufolge würde jeder zehnte Verkehrsunfall maßgeblich durch abgelenktes Verhalten der Autofahrer verursacht werden“.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.