Sitzung: 22.03.2016 BA/019/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Zu a) Mit der Abstandsflächenübernahme
verpflichtet sich die Gemeinde die Erstreckung der vorgenannten Abstandsflächen
auf das Flurstück 5866/8, Frohnradstraße 17, zu dulden. Diese Fläche von ca.
0,80 qm ist künftig von solchen baulichen Anlagen freizuhalten, die nach der
Bayer. Bauordnung innerhalb der Abstandsflächen nicht zulässig sind. Weiterhin
müssen Gebäude auf dem Flurstück 5866/8, Frohnradstraße 17, die zusätzlich
erforderlichen Abstandsflächen einhalten. Diese Verpflichtung gilt auch für und
gegen die Rechtsnachfolger der Gemeinde, z.B. bei einem Verkauf.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Käufers des
Flurstücks 5866/8, Frohnradstraße 17, ist der Markt Hösbach bereit, die
erbetene Erklärung abzugeben. Der Vollzug im Grundbuch der Eigentumsübertragung
steht noch aus.
Zu b) Für das beantragte Bauvorhaben wird das
gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplans (Baugrenze) erteilt.
Zu c) Zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss des
geplanten Anwesens ist eine größere Öffnung in der Decke geplant als diese
baurechtlich zulässig ist.
Über die beantragte Abweichung hat das Landratsamt
Aschaffenburg zu entscheiden.
Hiervon wird Kenntnis genommen.