Sitzung: 12.04.2016 BA/020/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Planung wurde dahingehend geändert, dass die beiden zusätzlich
erforderlichen Stellplätze innerhalb des Anwesens Hauptstraße
214 und nicht auf dem angrenzenden Wiesengrundstück nachgewiesen werden.
Für den Verkaufsladen werden, entsprechend der
genehmigten Planung, drei Stellplätze und für die beiden bestehenden
Wohneinheiten wird jeweils ein Stellplatz in der bestehenden Zweifachgarage
nachgewiesen (Altfall).
Das gemeindliche Einvernehmen für die zusätzliche
Wohneinheit im Dachgeschoss wird erteilt.