Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Planung wurde dahingehend geändert, dass die beiden zusätzlich erforderlichen Stellplätze innerhalb des Anwesens Hauptstraße 214 und nicht auf dem angrenzenden Wiesengrundstück nachgewiesen werden.

 

Für den Verkaufsladen werden, entsprechend der genehmigten Planung, drei Stellplätze und für die beiden bestehenden Wohneinheiten wird jeweils ein Stellplatz in der bestehenden Zweifachgarage nachgewiesen (Altfall).

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die zusätzliche Wohneinheit im Dachgeschoss wird erteilt.