Sitzung: 21.04.2016 MGR/019/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22, Befangen: 0
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, zur Kenntnis.
Die geänderten bzw. ergänzten Planfassungen vom 21.04.2016 „Flächennutzungsplan Änd. 6“ und „Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Hufgard“ werden gebilligt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten einer Begrenzung industrieller Tätigkeiten im beabsichtigten GI-Gebiet sowie eine zeitliche Befristung des Brennofenbetriebes im künftigen Bebauungsplan zu prüfen.