Sitzung: 10.05.2016 BA/021/2016
Beschluss: Einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, lediglich, wie beantragt,
für die »Lage der Stellplätze« erfolgt
nicht.
Dem Antragsteller wird angetragen für das gesamte Bauvorhaben
(Wohnhausneubau samt der erforderlichen Stellplätze)
einen ordnungsgemäßen Antrag auf Vorbescheid zu stellen.
Im Besonderen sind konkrete Befreiungsanträge
-
von den Festsetzungen des Bebauungsplans, bzw.
-
von den Vorgaben der gemeindlichen
Stellplatzsatzung,
zu formulieren. Mit den Antragsunterlagen muss ersichtlich dargestellt
werden, in welchen Punkten ein späterer Bauantrag vom Bebauungsplan bzw. der
Stellplatzsatzung abweichen soll.