Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, lediglich, wie beantragt, für die »Lage der Stellplätze« erfolgt nicht.

 

Dem Antragsteller wird angetragen für das gesamte Bauvorhaben (Wohnhausneubau samt  der erforderlichen Stellplätze) einen ordnungsgemäßen Antrag auf Vorbescheid zu stellen.

 

Im Besonderen sind konkrete Befreiungsanträge

 

-       von den Festsetzungen des Bebauungsplans, bzw.

-       von den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung,

 

zu formulieren. Mit den Antragsunterlagen muss ersichtlich dargestellt werden, in welchen Punkten ein späterer Bauantrag vom Bebauungsplan bzw. der Stellplatzsatzung abweichen soll.